ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR SPRACHKURSE VON ESL (ÖSTERREICH)
1. Geltungsbereich, Vertragspartner
1.1 Für sämtliche Verträge über die Teilnahme an Sprachkursen (u.a. Schülerkurse, Erwachsenenkurse, Langzeitprogramme, GAP, Onlinekurse) der ESL Education SA („ESL“), vertreten durch die ESL Education GmbH, einschließlich solcher, die u.a. eine Unterbringung des Kursteilnehmers („Teilnehmers[1]“) zu Zwecken des Sprachkurses beinhalten, gelten ausschließlich diese Vertragsbedingungen, welche Inhalt und Grundlage für den Vertrag über die Kursteilnahme darstellen.
1.2 Als Bildungs- und Fortbildungsangebot stellt der Sprachkurs keine touristische Leistung dar und fällt auch in Kombination mit einer seiner Durchführung dienenden Unterkunft, nicht in den Anwendungsbereich des Pauschalreiserecht.
1.3 Diese Vertragsbedingungen gelten nicht für Gastschulaufenthalte (Highschool-Programme) und Pauschalreisen von ESL.
2. Anmeldung und Vertragsschluss
2.1 Interessierte Teilnehmer können bei ESL ein individuelles Sprachkursangebot anfordern. Ein Sprachkursangebot ist unverbindlich und stellt noch kein Angebot auf Abschluss eines Vertrags dar, sondern informiert den Kursteilnehmer über eine individuelle Buchungsmöglichkeit, mögliche Leistungen und voraussichtliche Kosten. Es besteht kein Anspruch auf Übermittlung eines Sprachkursangebotes.
2.2 Die Anmeldung des Teilnehmers kann mündlich, schriftlich, elektronisch, per E-Mail, Telefax oder per Post erfolgen. Es wird empfohlen, das Anmeldeformular zu verwenden, welches mit dem Sprachkursangebot von ESL übermittelt wird, und dieses via E-Mail an ESL zu übersenden („Anmeldeformular“). Die Anmeldung des Teilnehmers stellt ein verbindliches Angebot auf Teilnahme an einem Sprachkurs dar. Bei Anmeldung Minderjähriger ist für die Verbindlichkeit der Anmeldung die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters des Minderjährigen oder die Beifügung einer schriftlichen Einwilligungserklärung erforderlich. Die Anmeldung des Teilnehmers erfolgt auf der Grundlage des im Anmeldeformular enthaltenen Kursangebotes sowie unter Anerkennung dieser Vertragsbedingungen.
2.3 Die Annahme der Anmeldung durch ESL erfolgt durch Übermittlung einer Anmeldebestätigung („Buchungsbestätigung“) in Textform an den Teilnehmer bzw. dessen gesetzlichen Vertreter auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. via E-Mail), wodurch der Vertrag über die Kursteilnahme verbindlich zustande kommt. Auch bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen Verträgen, erfolgt die Buchungsbestätigung in Papierform nur auf ausdrücklichen Wunsch. Die Anmeldebestätigung durch ESL enthält den Zahlungsplan nebst Zahlungsbedingungen und ist gleichzeitig die Rechnung. Sollte innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung keine Buchungsbestätigung erfolgen, gilt die Kursteilnahme als abgelehnt und der Teilnehmer ist an seine Anmeldung nicht mehr gebunden.
2.4 Der Teilnehmer bzw. sein gesetzlicher Vertreter hat die Richtigkeit der in der Anmeldebestätigung (vgl. Ziffer 2.4) enthaltenen persönlichen Daten und die Angaben zum Sprachkurs unmittelbar zu überprüfen und etwaige Fehler (z.B. falsch geschriebene Name) unverzüglich an ESL mitzuteilen. Ein diesbezügliches Versäumnis könnte als Mitverschulden angerechnet werden.
2.5 Dem Teilnehmer steht bei Fernabsatzverträgen (z.B. Vertragsschluss via E-Mail, Telefon) kein gesetzliches Rücktrittsrecht zu, weil die Teilnahme am Sprachprogramm einen spezifischen Zeitraum vorsieht, welcher die Vorhaltung von Kapazitäten erfordert (§ 18 Abs 1 Z 10 FAGG). Vom Vertrag kann jedoch bis 14 Tage nach Vertragsschluss und Ausfolgung einer Urkunde mit Belehrung über das Rücktrittsrecht zurückgetreten werden, wenn der Vertragsschluss unter gleichzeitiger Anwesenheit der Vertragsschließenden außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde (§ 3 Abs 1 KSchG). Ein solches Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn der Gastschüler oder sein gesetzlicher Vertreter die geschäftliche Verbindung zwecks Vertragsschlusses selbst angebahnt hat.
2.6 Dem Teilnehmer stehen die vertraglichen Rücktrittsrechte nach Maßgabe dieser Vertragsbedingungen gemäß der Ziffern 9 zu.
3. Vertragspflichten von ESL, Leistungsumfang
3.1 ESL wird für die Verschaffung der vertraglich vereinbarten Leistungen, insbesondere für eine geregelte Durchführung des Sprachkurses und ggf. die vereinbarte Unterkunft, sorgen. ESL ist berechtigt, die vertraglichen Leistungen durch örtliche Leistungsträger, beispielsweise Sprachschulen, zu erbringen, welche Erfüllungsgehilfen von ESL sind. Sofern ESL vertragliche Leistungen durch Leistungsträger erbringt, wird ESL diese sorgfältig auswählen.
3.2 Der konkrete Leistungsumfang bestimmt sich nach dem im Rahmen der Anmeldung auf Grundlage des Kursangebotes erfolgten individuell getroffenen Vereinbarungen in der Anmeldebestätigung.
3.3 Ein bestimmter Erfolg des Sprachkurses oder eine bestimmte Art oder Qualität der Gastfamilie, Unterbringung oder der Sprachschule ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich zugesichert ist. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Teilnehmerzahl oder eine bestimmte, ggf. nationale, Zusammensetzung der Teilnehmer. Die Mindestteilnehmerzahl ergibt sich nach den im Rahmen der Buchung individuell getroffenen Vereinbarungen und wird in der Buchungsbestätigung festgehalten. Zur Erreichung der Mindestteilnehmerzahl ist ESL berechtigt, Onlinekurse auch mit Teilnehmern aus Präsenzkursen zusammenzulegen und den Kurs im Hybrid-Format durchzuführen.
4. Mitwirkungs- und Verhaltenspflichten des Teilnehmers, Gewährleistung und Fristsetzung
4.1 Der Teilnehmer verpflichtet sich zum rechtzeitigen und pünktlichen Erscheinen am Kursort. ESL bietet keine Beförderungsleistungen, insbesondere keine Flüge, an. Für die eigenständig organisierte Anreise wird empfohlen, nur kostenfrei oder kostengünstig umbuchbare Flüge zu buchen und für Anschlussflüge einen erheblichen zeitlichen Spielraum einzuplanen. Der Schüler wird die Lerninhalte eigenverantwortlich und gewissenhaft studieren.
4.2 Der Teilnehmer ist allein dafür verantwortlich, zu überprüfen, ob sein Gesundheitszustand eine Teilnahme am Sprachkurs im Ausland zulässt.
4.3 Sollten Mängel auftreten, stehen dem Teilnehmer die gesetzlichen Ansprüche auf Preisminderung oder Wandlung erst zu, wenn er ESL eine angemessene Frist zur Nachbesserung oder Nacherfüllung gesetzt hat und diese erfolglos verstrichen ist. Sofern die Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder die Beeinträchtigung der Brauchbarkeit der Leistungen nur unerheblich sind, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
4.4 Der Teilnehmer ist verantwortlich dafür, dass seine Reisedokumente (z.B. Pass, Visa, Gesundheitszertifikate) aktuell und gültig sind sowie dafür, dass Zoll- und Devisenvorschriften eingehalten werden und dass ggf. vom Gastland vorgeschriebener Versicherungsschutz besteht. Der Teilnehmer trägt für einen im Gastland gesetzlich oder behördlich vorgeschriebenen Impf- und Infektionsschutz Sorge und informiert sich rechtzeitig über sinnvollen Infektions- und Impfschutz.
5. Zahlungsweise
5.1 Mit Erhalt von Anmeldebestätigung und Rechnung (Ziffer 2.4) leistet der Teilnehmer eine Anzahlung in Höhe von 20% auf den Kurspreis, die innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum fällig ist und auf den Gesamtpreis angerechnet wird.
5.2 Der Restbetrag ist 30 Tage vor dem vertraglich vereinbarten Kursbeginn zur Zahlung fällig.
5.3 Liegt der Vertragsschluss 30 Tage oder weniger vor dem vertraglich vereinbarten Kursbeginn, ist der Gesamtbetrag unmittelbar nach Erhalt der Anmeldebestätigung und Rechnung fällig.
5.4 Stornierungsentschädigungen oder Umbuchungsentgelte und sonstige Entgelte sind sofort zur Zahlung fällig.
5.5 Bei Zahlungsverzug des Teilnehmers nach Fälligkeit, Mahnung und Fristsetzung ist ESL berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Teilnehmer mit angemessenen Rücktrittskosten zu belasten, deren Höhe sich nach den Stornierungspauschalen gemäß Ziffer 9.2 richtet. Dies gilt nicht, wenn ESL selbst nicht zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung bereit und in der Lage ist oder dem Teilnehmer ein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht zusteht.
5.6 In Fällen, in denen nach Rücktritt des Teilnehmers eine Entschädigung nach Ziffer 9.3 zu leisten ist, wird diese Entschädigung mit der Anzahlung verrechnet. Differenzen sind sofort nach Rechnungsstellung fällig.
6. Änderungen des Kurspreises und anderer Vertragsbedingungen nach Vertragsschluss
6.1 ESL behält sich eine einseitige Erhöhung des Kurspreises nach Vertragsschluss vor, wenn zwischen Vertragsschluss und Kursbeginn mehr als zwei Monate liegen, die Erhöhung sich unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten und für ESL nicht vorhersehbaren unerheblichen Erhöhung der für den betreffenden Sprachkurs geltenden, im Vertrag konkret mit Stichtag und betroffenem (Teil-)Betrag angegebenen Wechselkurse ergibt, sofern die Erhöhung 8% Prozent des Kurspreises nicht überschreitet. Der Kurspreis erhöht sich in diesem Fall in dem Umfang, in dem sich die Wechselkursänderung auf den Kurspreis pro Person gemessen an den bei Vertragsschluss zugrunde gelegten Kalkulationssätzen auswirkt. ESL wird den Teilnehmer auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. via E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen.
6.2 Soweit ESL sich die Möglichkeit einer Erhöhung des Kurspreises vorbehält, kann auch der Teilnehmer eine Senkung des Kurspreises im in Ziffer 6.1 genannten Umfang verlangen, wenn und soweit sich die Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Kursbeginn geändert haben. Hat der Teilnehmer mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von ESL zu erstatten.
6.3 ESL behält sich vor, andere Vertragsbedingungen als den Kurspreis einseitig zu ändern, wenn die Änderung aufgrund nach Vertragsschluss eingetretener, von ESL nicht beeinflussbarer Umstände, sachlich gerechtfertigt und dem Teilnehmer wegen ihrer Geringfügigkeit zumutbar ist. Geändert werden können beispielsweise die Änderung einer bereits in Aussicht gestellten Lehrkraft, bereits mitgeteilter Klassenräume oder Stundenpläne, Abweichungen von einem geplanten Kursformat, wenn die Änderung der Aufrechterhaltung des Kurses dient, Anpassungen an örtliche Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften, Reduzierung der Klassengröße, Anpassungen von Kurs- und Freizeitprogrammen an örtliche Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften oder zumutbare Änderungen der Unterbringungsmöglichkeit. ESL wird den Teilnehmer auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. via E-Mail) klar und verständlich über die Vertragsänderung und über einen dadurch ggf. geringeren Kurspreis unterrichten.
7. Änderungswünsche des Teilnehmers nach Vertragsschluss („Umbuchungen“)
Änderungswünsche des Teilnehmers nach Vertragsschluss, z.B. bezüglich Sprachkurses (Termin, Beginn, Ende), Unterkunft, Verpflegungsart, Rahmenprogramm („Umbuchungen“), versucht ESL zu erfüllten, es besteht jedoch kein Anspruch auf eine Durchführung von gewünschten Änderungen. Für vorgenommene Umbuchungen kann ESL folgende Umbuchungsentgelte je Umbuchungsvorgang erheben, sofern der Teilnehmer nicht nachweist, dass ESL geringere oder keine Kosten durch die Umbuchung entstanden sind:
- Änderungen Kurstermin (Beginn / Ende), Kursverschiebung: EUR 50,00
- Verkürzung des Kurses, Kursabstufung (weniger Unterricht): EUR 75,00
- Hinzufügung von Leistungen, wie Privatunterricht: EUR 30,00
- Änderung der Unterkunft: EUR 50,00
- Änderung Buchung Transfer: EUR 50,00
8. Nicht Inanspruchnahme einzelner Leistungen
8.1 Nimmt der Teilnehmer einzelne Leistungen aus Gründen, die ausschließlich in der Sphäre des Teilnehmers liegen (z.B. Krankheit oder Verhinderung, vorzeitige Rückreise) und nicht von ESL zu vertreten sind, nicht in Anspruch, besteht keinen Anspruch auf anteilige Erstattung von Zahlungen, sofern ESL zur ordnungsgemäßen Erbringung der Leistungen bereit war.
9. Rücktritt durch den Teilnehmer vor Kursbeginn, Rücktrittsentschädigung
9.1 Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn des Sprachkurses vom Vertrag zurücktreten.
9.2 Tritt der Teilnehmer vor Kursbeginn vom Vertrag zurück oder erscheint er nicht zum Kurs, verliert ESL den Anspruch auf den vereinbarten Kurspreis, kann aber eine angemessene Entschädigung für getroffene Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen, soweit der Rücktritt des Teilnehmers nicht von ESL zu vertreten ist und/oder nicht wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage, insbesondere infolge höherer Gewalt (zum Beispiel Naturkatastrophen, politische Unruhen, Streiks, Terrorakte, Pandemien, behördliche Anordnungen, etc.) erfolgt.
9.3 Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder via E-Mail zu erklären. ESL hat angemessene Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen dem Zugang der Rücktrittserklärung und dem Beginn des Sprachkurses, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen von ESL, den zu erwartenden Erstattungen durch Leistungsträger und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Leistungen in einem prozentualen Verhältnis zum Gesamtpreis unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Zahlungsbedingungen der einzelnen Sprachschulen wie folgt bemessen:
bis 30. Tag vor Kursbeginn 20 %
vom 29. bis 22. Tag vor Kursbeginn 30 %
vom 21. bis 15. Tag vor Kursbeginn 40 %
vom 14. bis 7. Tag vor Kursbeginn 50 %
vom 6. Tag bis 1. Tag vor Kursbeginn und
bei Rücktritt am Tag des Kursbeginns sowie
bei Nichterscheinen 90 %
9.4 Geleistete Zahlungen auf den Kurspreis, welche die zu leistende Entschädigung gemäß Ziffer 9.2 bis 9.4 übersteigen, hat ESL zurückzuzahlen. Soweit ESL infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung verpflichtet ist, hat ESL die Rückzahlung unverzüglich nach dem Rücktritt zu leisten.
10. Versicherungen
ESL weist auf den möglichen Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung oder einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod hin, die im Rahmen der Versicherungsbedingungen die Stornierungsentschädigungen gemäß Ziffer 9.2 bis 9.4 übernehmen können. ESL empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchsversicherung und kann diese als Fremdleistung vermitteln. ESL empfiehlt auch, für den Abschluss von ausreichendem Kranken- und Unfallversicherungsschutz zu sorgen.
11. Rücktritt durch ESL und Ausschluss von den vertraglichen Leistungen
11.1 ESL kann vor Kursbeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn ESL aufgrund höherer Gewalt (Ziffer 9.2) an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist.
11.2 ESL hat den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes zu erklären. Der Teilnehmer hat im Falle eines Rücktritts einen Anspruch auf Erstattung bereits geleisteter Zahlungen auf den Kurspreis, jedoch keinen Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung.
11.3 Bereits geleistete Zahlungen werden im Falle eines Rücktritts gemäß Ziffer 11.1 unverzüglich zurückerstattet, es sei denn der Teilnehmer wünscht die Teilnahme an einem anderen gleichwertigen Sprachkurs, für den ESL Kapazitäten anbieten kann. In diesem Fall werden die geleisteten Zahlungen mit dem Ersatzkurs verrechnet.
11.4 Verletzt der Teilnehmer seine Vertragspflichten oder stört den Sprachkurs nachhaltig in einem Maße, dass ESL die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen, insbesondere den Schutz- und Sorgfaltspflichten von ESL gegenüber anderen Sprachschülern, bis zur vereinbarten Beendigung nicht mehr zugemutet werden kann, hat ESL das Recht, den Teilnehmer nach erfolgloser Abmahnung von den weiteren vertraglichen Leistungen auszuschließen. In diesem Fall behält ESL den Anspruch auf den Kurspreis unter Anrechnung des Wertes ersparter Aufwendungen, Erstattungen oder Leistungen aus anderweitiger Verwendung der Leistung. Mehrkosten für eine vorzeitige Rückbeförderung trägt der Teilnehmer.
12. Haftungsbeschränkung
12.1 Die Haftung von ESL oder deren Erfüllungsgehilfen für schuldhaft verursachte Personenschäden und vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte sonstige Schäden wird nicht beschränkt.
12.2 Hingegen ist die Haftung von ESL für entschuldbare Fehlleistungen und bloß leicht fahrlässig verursachte Schäden (mit der Ausnahme jeweils von Personenschäden) beschränkt auf den jeweils bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden, höchstens jedoch auf den Betrag des Aufenthaltspreises, wenn Hauptleistungspflichten verletzt wurden, bzw. überhaupt ausgeschlossen, wenn lediglich Nebenpflichten verletzt wurden.
12.3 Eine Haftung für die rechtzeitige Erteilung beantragter Pässe oder Visa besteht auch dann nicht, wenn ESL mit der Besorgung beauftragt ist, außer ESL hat eigene Vertragspflichten schuldhaft verletzt. ESL haftet nur für Schäden, die aus der Missachtung von Vorgaben gemäß Ziffer 4.4 erfolgen, wenn ESL eigene Informationspflichten schuldhaft verletzt hat.
12.4 ESL haftet nicht für Schäden im Zusammenhang mit vermittelten Fremdleistungen Dritter (z.B. Versicherungen, Ausflüge, Veranstaltungen), soweit diese Dritte erkennbar keine vertraglich vereinbarten Leistungen von ESL erbringen und diese Leistungen getrennt ausgewählt wurden. Eine Haftung besteht jedoch, soweit ESL eigene Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten verletzt.
13. Hinweis auf Beschwerdeverfahren via Online-Streitbeilegung
Auf die Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS) für Verbraucher wird hingewiesen: https://ec.europa.eu/consumers/odr. ESL nimmt nicht an einem freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist nicht hierzu verpflichtet.
14. Datenschutz
Personenbezogene Daten, die der Teilnehmer ESL zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Alle personenbezogenen Daten werden in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) und nach den geltenden Datenschutzbestimmungen bearbeitet. Weitere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten finden sich in der Datenschutzerklärung von ESL Österreich unter: https://www.esl-sprachreisen.at/de/impressum.
15. Geltendes Recht
15.1 Dieses Vertragsverhältnis, einschließlich der Form des Zustandekommens sowie sämtlicher sich aus ihm ergebenden Rechte und Pflichten, unterliegt österreichischem Recht, soweit der Teilnehmer seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich, in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder in der Schweiz hat. In diesem Fall bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates, in dem der Teilnehmer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, anwendbar, sofern er nicht in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit („Verbraucher“) handelt. Soweit der Teilnehmer seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht in einem Mitgliedstaat der EU oder der Schweiz hat, gilt das Recht am Sitz von ESL.
15.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so wird hiervon die Wirksamkeit dieser Vereinbarung im Übrigen nicht berührt.
© Diese Vertragsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt. Version: 12/2021 (D542)
Vertragspartner ist:
ESL Education SA
Escaliers du Grand-Pont 7
1003 Lausanne – Schweiz
CHE - 403.693.737 TVA
ESL Education SA ist als Vertragspartner verantwortlich für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglichen Leistungen.
Die ESL Education SA wird in Österreich vertreten durch:
ESL Education GmbH Österreich
Universitätsring 8
1010 Wien, Österreich
E-Mail [email protected]
Internetseite: https://www.esl.at
ESL Education GmbH Österreich vermittelt als Handelsvertreter und Vermittler für die ESL Education SA Verträge an den Teilnehmer und nimmt Zahlungen für die ESL Education SA entgegen.
[1] Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.